CLUB-STATUTEN / ALFAVISIONECLUB CH-9230 FLAWIL
ARTIKEL 1: NAME, WESEN, ZWECK, SITZ
ARTIKEL 2: MITGLIEDSCHAFT
ARTIKEL 3: BEITRÄGE
ARTIKEL 4: MUTATIONEN UND AUSTRITTE
ARTIKEL 5: ORGANISATION
ARTIKEL 6 GENERALVERSAMMLUNG
ARTIKEL 7: BESCHLUSSFASSUNG
ARTIKEL 8: VORSTAND
ARTIKEL 9 RECHNUNGSREVISOREN
ARTIKEL 10: CLUB-AUFLÖSUNG
ARTIKEL 11: HAFTUNG
ARTIKEL 12: LETZTE STATUTENREVISION
ARTIKEL 1: NAME, WESEN, ZWECK, SITZ
Name:
Unter dem Namen "AlfaVisioneClub" besteht eine freie Vereinigung von aktiven "Alfa Romeo"-Besitzern (Frauen, Männer) mit Sektionen in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Der Gesamtclub besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, wobei aus jedem Land ein Vorstandsmitglied zum Gründungsmitglied ernannt wird. Hauptsitz des Clubs ist die Ortschaft Flawil in der Schweiz.
Sitz und Gerichtsstand des Vereins befinden sich am Wohnsitz des Kassiers oder an einem vom Vorstand zu bestimmenden Ort.
Wesen:
Der Verein bezweckt die Pflege der freundschaftlichen Kontakte, des Erfahrungs- und Gedankenaustausches unter "Alfa Romeo"-Fahrern und die Organisation von fachlichen Fortbildungskursen im Zusammenhang mit dem Automobil allgemein und vor allem die Förderung der Marke Alfa Romeo. Ein wichtiges Anliegen ist die Förderung der italienischen Kultur der Alfisti. Mit gemeinsamen Aktionen der Clubmitglieder und öffentlichen Veranstaltungen wird die Gemeinschaft gefördert.
Zu bereits bestehenden Automobilclubs besteht keine Konkurrenz. Alle Veranstaltungen und Aktionen sind offen, die Teilnahme ist für Clubmitglieder vergünstigt.
Zweck:
Der AlfaVisioneClub, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt durch gemeinsame Clubabende, Ausfahrten, rennsportliche Veranstaltungen, Alfatreffen und gesellige Freizeitveranstaltungen die Freude der Mitglieder zu Fahrzeugen der Marke Alfa Romeo zu erhöhen. Ein grosses Ziel des Clubs ist der Erhalt und Ausbau der Community rund um das Portal Alfavisione.net.
Der Club hat keinen Einfluss auf die Redaktion der News-Seiten. Die Redaktion agiert unabhängig vom Clubziel und Club-Vermögen. Der Club hat keine Weisungsbefugnis auf das Forum und das Portal, soll sich aber rege am Forum beteiligen und intensiv an der Weiterentwicklung des Portales mitarbeiten.
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:
Der Verein soll sich durch die in Punkt a) und b) angeführten ideellen und materiellen Mittel erhalten.
a) Ideelle Mittel sind gemeinsame Clubabende mit Diskussionen, Film und Diavorträgen, gemeinsame Ausfahrten, motorsportliche Veranstaltungen, gesellige Freizeitveranstaltungen.
b) Materielle Mittel: Eintrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen, Spenden und Einnahmen von Firmen für die der Club Werbeträger ist. Ein positiver Kontostand ist nicht als Gewinn zu sehen. Die vorhandenen Mittel werden auch verwendet um das Portal Alfavisione.net und die Veranstaltungen zu organisieren und zu unterhalten.
ARTIKEL 2: MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder:
Der Club setzt sich zusammen aus:
- Vorstand
- Aktivmitgliedern; Voraussetzung ist der Besitz eines Alfa Romeo. Die Mitgliedschaft ist von Nationalität, Konfession und Wohnort unabhängig.
- Passivmitglieder (Alfa Romeo Freunde) ohne Stimmrecht
- Ehrenmitglieder (können vom Vorstand ernannt werden)
Aufnahme:
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand nach Anmeldung
und Bezahlung des Mitgliederbeitrages (pro Rata / Kalender Quartal nach
Anmeldedatum). Der Status als Aktivmitglied erneuert sich mit der
Zahlung.
Ausschluss:
Mitglieder, welche nach schriftlicher Mahnung den Mitgliederbeitrag bis
zum 30. Mai des laufenden Jahres nicht bezahlt haben, können an der
nächsten GV automatisch ausgeschlossen werden.
Mitglieder, welche den Clubinteressen schaden, können auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
ARTIKEL 3: BEITRÄGE
Der Jahresbeitrag wird durch die GV festgelegt. Als erster Beitrag wird von den Gründungsmitgliedern für das Gründungsjahr 2010 der Betrag auf Euro 40.- und Franken 55.- festgelegt. Für das Jahr 2011 und folgend gilt ein Jahresbeitrag von Euro 40.- bzw. Franken 55.-.
Neumitglieder haben den pro Rata Jahresbeitrag auf das Ende des Kalenderquartals nach Anmeldung zu entrichten. Dies gilt nicht für das Gründungsjahr, denn im Gründungsjahr wird allen Mitgliedern für den Startbeitrag ein AlfaVisione-Shirt abgegeben.
ARTIKEL 4: MUTATIONEN UND AUSTRITTE
Änderungen und Austritte aus der Mitgliedschaft müssen schriftlich 3 Wochen vor der GV erfolgen.
ARTIKEL 5: ORGANISATION
Die Organe des Clubs sind:
- Die Generalversammlung (GV)
- Der Vorstand bestehend aus Mitgliedern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Die Rechnungsrevisoren
ARTIKEL 6: GENERALVERSAMMLUNG
Die ordentliche GV findet jeweils im Juni oder Juli jeden Jahres statt. Als Veranstaltungsort wird alternierend ein Standort in der Schweiz, Österreich und Deutschland in Betracht gezogen.
Die Einladungen sind drei Wochen vorher zusammen mit den Traktanden zu verschicken.
Ausserordentliche Generalversammlungen können jederzeit durch den Vorstand oder auf schriftliches Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
Geschäfte:
- Die GV genehmigt die Protokolle der letzten GV, den Jahresbericht und die Jahresrechnung.
- Sie erteilt dem Vorstand Déchargé.
- Sie wählt oder bestätigt die Vorstandsmitglieder und die Revisoren
- Sie setzt Mitgliederbeiträge fest
- Ferner beschliesst sie über Statutenänderungen und die Auflösung des Clubs.
ARTIKEL 7: BESCHLUSSFASSUNG
Beschlussfähigkeit:
Die GV ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Aktiv- und Vorstandsmitglieder anwesend ist. Schriftliche Vertretung ist gestattet. Ein stimmberechtigtes Mitglied darf maximal drei Vertretungen übernehmen.
Ist die ordentliche GV nicht beschlussfähig, so können trotzdem Beschlüsse gefasst und protokolliert werden, die Gültigkeit der Beschlüsse ist erreicht, wenn diese nicht von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder innert vier Wochen angefochten wird.
Wahlen und Abstimmungen werden mit einfachem Mehr der anwesenden oder vertretenen Mitglieder entschieden.
Die Abstimmung erfolgt offen, sofern die GV im Einzelfall nicht anders entscheidet.
Bei Stimmengleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid.
Passivmitglieder sind an der GV nur für Geschäfte, die den allgemeinen Clubbetrieb betreffen, stimmberechtigt.
ARTIKEL 8: VORSTAND
- Der AlfaVisioneClub organisiert sich in einem Vorstand bestehend aus drei Vorständen der einzelnen Sektionen und den Vorstandsmitgliedern der Schweiz. Jede Sektion stellt einen Vorstand für den Vorstand, wahlweise kann der Vorstand um Mitglieder erweitert werden. Die Mehrheit des Vorstandes muss sich aus Aktivmitgliedern zusammensetzen.
- Der Vorstand konstituiert sich selbst (Verteilung der Ämter).
Amtsdauer:
Die Vorstandsmitglieder werden einzeln auf ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Tätigkeit:
Der Vorstand erledigt diejenigen Geschäfte, welche nicht der GV vorbehalten sind.
Beschlüsse:
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse (Ausnahme: GV relevante Geschäfte) mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Sofern kein Mitglied mündliche Bratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) möglich.
ARTIKEL 9: RECHNUNGSREVISOREN
Wahl und Tätigkeit:
Jedes Jahr werden die Rechnungsrevisoren aus den Reihen der Vereinsmitglieder für eine einjährige Amtsdauer gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsrevisoren überprüfen anhand der Belege einmal jährlich die Club-Buchführung und erstatten der GV Bericht und Antrag.
ARTIKEL 10: CLUB-AUFLÖSUNG
Über die Auflösung des Clubs und über die Verwendung des Clubvermögens kann nur die GV oder eine außerordentliche GV mit Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten anwesenden Aktivmitglieder beschließen.
ARTIKEL 11: HAFTUNG
Für Verbindlichkeiten des AlfaVisioneClubs haftet nur das Vereinsvermögen.
ARTIKEL 12: LETZTE STATUTENREVISION
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung 2010 bestätigt und in Kraft gesetzt worden.