DE: Urteil gegen schweigenden Händler in Sachen Alfa Romeo

(06/03/2010)

Verschweigt ein Autohändler beim Verkauf eines Autos einen bekannten Serienfehler, ist der Händler im Fall eines Unfalles auch haftbar für diesen Fehler. So entschied am 20. Februar 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf in Sachen Alfa Romeo, wo ein gebrauchter Alfa Romeo verkauft wurde und der Händler dem Käufer verschwieg, das der Alfa einen Fehler im Motorhaubenschloss hat. Es lief bereits ein Rückruf wegen des Motorhaubenschlosses, der Händler hat das aber verschwiegen. Durch mangelnde Wartung verlor das Schloss den Halt, durch den Fahrtwind wurde die Motorhaube dann nach hinten geschlagen und das Dach und die Frontscheibe eingedellt. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf knapp 6'000 Euro.

Dem klagenden Autobesitzer gab das Gericht recht, weil der Händler seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war. Wäre der Käufer auf das Problem hingewiesen worden, hätte er das Motorhaubenschloss regelmässig warten lassen können. Für den entstandenen Schaden musste der Autohändler aufkommen.

Autor: didiklement

Zurück

<< >>

Kommentare:

Kommentarfunktion bei Beiträgen älter als 30 Tage deaktiviert.